Schulelternbeirat

Gesetzliche Grundlage für Klassen- und Schulelternbeiräte und deren Aufgaben finden Sie im Hessisches Schulgesetz §§ 106 ff.

 

 

Unser Schulelternbeirat unterstützt die Schule in vielfältiger Art und Weise.

 

In den vergangenen Schuljahren unterstützte der Schulelternbeirat beispielsweise die Projektwochen und die Zirkusprojekte finanziell.

 

Sie stehen für Veranstaltungen zur Verfügung und bringen sich hilfreich ein. So zum Beispiel die jeweiligen Schulelternbeiräte aus dem zweiten Schuljahr, die sich hervorragend um die Bewirtung der Erstklässler-Eltern gekümmert haben.

 

Beim Sport- und Spielfest schulterten sie Speis und Trank und halfen bei den Stationen mit oder organisierten das Schulfest.

 

Der Elternbeirat steht allen Eltern bei Themen rund um die Schule mit Rat und Tat zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Eulenturm in der Nähe unserer Schule war einer von vier Türmen der alten Stadtmauer.